IHK München mit zu viel Vermögen +++ Verwaltungsgericht München hebt Beitragsbescheid auf +++ bffk fordert Beitragsrückerstattung von mindestens 40 Millionen Euro

Das Verwaltungsgericht München hat gestern einer Klage eines bffk-Mitgliedsunternehmens, der film.coop GmbH, stattgegeben. Der Beitragsbescheid für
das Jahr 2013 wurde aufgehoben. Grund dafür ist, dass die IHK für München und Oberbayern aus den Beitragszahlungen der Mitglieder rechtswidrig Vermögen gebildet hat. „Nach den Verfahren in Koblenz und Köln ist dies nun bereits der dritte IHK-Bezirk, in dem diese rechtswidrigen IHK-Millionenvermögen zu einer Aufhebung eines Beitragsbescheides geführt hat“, so bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus, der an allen Verfahren als Beistand beteiligt war.
Boeddinghaus weist daraufhin, dass mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München aus Sicht des bffk alle Beitragsbescheide der IHK München für das Jahr 2015 rechtswidrig sind, wenn die IHK zuvor keinen neuen Haushalt mit niedrigeren Beiträgen beschließt. “Jetzt wird es endlich Zeit, dass die Rechtsaufsicht eingreift”, fordert Boeddinghaus. Es sei ein Unding, dass schwer arbeitende IHK-Mitglieder vor Gericht ziehen müssten, während die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium im Dornröschenschlaf liege.
Nach Ansicht des bffk muss die IHK nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes nun mehr als 40 Millionen Euro an die Mitglieder rückerstatten, die diese in den letzten Jahren in die überflüssigen Sparstrümpfe der IHK zahlen mussten. Die beiden größten Posten sind dabei die Baurücklage für ein Bildungszentrum in Höhe von mehr als 11 Millionen Euro und ein Gewinnvortrag ohne ausreichende Zweckbindung von mehr als 30 Millionen Euro. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die IHK immer noch eine Rücklage für das Bildungszentrum vorhält, obwohl die Vollversammlung bereits im März 2011 beschlossen hatte, das Projekt vorerst zu stoppen. Dass weder die Rechnungsprüfung noch die Rechtsaufsicht gegen die Bildung einer solchen Rücklage eingeschritten sind, belegt aus Sicht des bffk die fehlende Kontrolle der IHK-Finanzen durch unabhängige Dritte.
Da der IHK-Haushalt und die Beitragsveranlagung für das Jahr 2015 auf der Grundlage der Schonung der Baurücklage für das Bildungszentrum und des unverändert hohen Gewinnvortrages kalkuliert wurden, muss nach Ansicht des bffk die IHK nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nun einen neuen Haushalt für das Jahr 2015 mit deutlich niedrigeren Beiträgen beschließen. “Hier ist jetzt eben das Wirtschaftsministerium als Rechtsaufsicht gefragt”, verdeutlicht Boeddinghaus. Sollten sowohl die IHK als auch das Wirtschaftsministerium untätig bleiben, empfiehlt der bffk allen IHK-Mitgliedern im Bezirk der IHK München und Oberbayern gegen die Beitragsbescheide des Jahres 2015 juristisch vorzugehen. (M 16 K 13.2277)

Quelle: www.bffk.de/files/pm21012015.pdf