Urteil gegen IHK München rechtskräftig +++ IHK zieht Antrag auf Berufung zurück +++ bffk fordert Rückerstattungen in Millionenhöhe +++ Rechtsaufsicht muss rückwirkende Manipulation der Haushaltsplanungen verhindern

Mit Genugtuung nimmt der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) zur Kenntnis, dass die IHK München den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zurückgezogen hat. Damit ist das Urteil und die dort getroffene Feststellung einer rechtswidrigen Vermögensbildung der IHK aus Zwangsbeiträgen rechtskräftig. bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus erinnert daran, dass die IHK in den Jahren 2007 bis 2013 Beiträge zur Deckung der normalen IHK-Verwaltung eingenommen hat, sondern darüber hinaus fast 115 Millionen Euro ungeplanter Gewinne realisiert hat. Eine IHK aber darf keine Gewinne erzielen. „Dieses Geld gehört den Kammermitgliedern, wir verlangen eine Rückerstattung an
die Mitglieder“, so Boeddinghaus daher. Der bffk befürchtet aber, dass die IHK mit einer rückwirkenden Neufassung der Wirtschaftssatzungen seit 2011 versuchen will, den Raubzug an den Kammermitgliedern nachträglich zu sanktionieren statt endlich die ungerechtfertigt einbehaltenen Millionen zu erstatten. Insbesondere die Rechtsaufsicht im Bayerischen Wirtschaftsministerium ist jetzt aus Sicht des bffk gefordert. „Die Missstände der vergangenen Jahre hätten statt einem Verwaltungsgericht bereits der Rechtsaufsicht auffallen können und müssen“, unterstreicht der bffk-Geschäftsführer. Die IHK-Mitglieder würden jetzt erwarten, dass das Wirtschaftsministerium nicht erneut wegschaut und ggf. gemeinsam mit der IHK nach einer Lösung sucht, an deren Ende doch nur steht, dass die Millionen in der IHK bleiben. „Die Regel ist so einfach“, verdeutlicht Boeddinghaus, „Beiträge zur Finanzierung des normalen Haushaltes sind zulässig. Ungeplante Gewinne müssen unmittelbar an die Mitglieder zurück.“. Dass die IHK über 7 Jahre fast 115 Millionen nebenher abkassierte und einbehielt ist aus Sicht des bffk ein Skandal, der sich durch eine nachträgliche formalistische Absicherung nicht fortsetzen darf.

Quelle: www.bffk.de/files/pm21042015.pdf

Bestelltes Startbahn-Gutachten der IHK: Lobbyorganisation macht Politik auf Kosten der Zwangsmitglieder

Dr. Christian Magerl: Bei weiter sinkenden Flugbewegungen weiter kein Bedarf für eine dritte Startbahn! Unser umweltpolitischer Sprecher und Freisinger Abgeordnete, Dr. Christian Magerl stellt klar: „Das bestellte Gutachten einer erwiesenen Startbahn-Lobbyorganisation ist das Hochglanzpapier nicht wert, auf das es gedruckt wurde.“

Magerl: „Ich kann mir darüber hinaus vorstellen, dass nicht alle IHK-Mitglieder begeistert darüber sind, dass letztlich mit ihren Zwangsbeiträgen ein teures Gutachten finanziert wird, mit dem die IHK Politik macht.

Unabhängig von der im Gutachten präsentierten Rechenakrobatik zu künftigen Flugbewegungen bleibt nüchtern festzustellen, dass auch im ersten Quartal 2015 die Zahl der Starts und Landungen in München wieder rückläufig war. Es gibt nach wie vor keinen Bedarf für eine dritte Startbahn!“

Quelle: www.gruene-fraktion-bayern.de/themen/verkehr/flugverkehr-und-dritte-startbahn/bestelltes-startbahn-gutachten-der-ihk-lobbyorganisa

Hinweis

Ein Gerichtsverfahren ist ein bißchen wie ein Ping-Pong-Spiel: auf eine Klage antwortet die Gegenseite mit einem Schriftsatz, auf den wiederum der Kläger mit einem Schriftsatz antwortet, auf die wiederum die Beklagte usw. usf.

Gerne hätten wir auf dieser Internetseite die Schriftsätze beider Parteien veröffentlicht, um dem geneigten Leser die Möglichkeit zu geben, sich unter Berücksichtigung der von beiden Seiten vorgetragenen Argumente eine eigene Meinung zu bilden.

Leider hat die Beklagte (also die IHK für München und Oberbayern) auf unsere Anfrage mit eMail vom 17. Februar 2015, ob wir auch ihre Schriftsätze veröffentlichen dürfen, durch ihre Anwälte mit eMail vom 23. Februar 2015 mitteilen lassen, daß man damit nicht einverstanden ist. Deshalb fällt der Vortrag auf dieser Internetseite nun leider etwas einseitig aus.

Wer sich für die Schriftsätze der IHK interessiert, kann aber natürlich gerne direkt dort anfragen – oder sie bei uns bei einem persönlichen Treffen einsehen…

IHK München mit zu viel Vermögen +++ Verwaltungsgericht München hebt Beitragsbescheid auf +++ bffk fordert Beitragsrückerstattung von mindestens 40 Millionen Euro

Das Verwaltungsgericht München hat gestern einer Klage eines bffk-Mitgliedsunternehmens, der film.coop GmbH, stattgegeben. Der Beitragsbescheid für
das Jahr 2013 wurde aufgehoben. Grund dafür ist, dass die IHK für München und Oberbayern aus den Beitragszahlungen der Mitglieder rechtswidrig Vermögen gebildet hat. „Nach den Verfahren in Koblenz und Köln ist dies nun bereits der dritte IHK-Bezirk, in dem diese rechtswidrigen IHK-Millionenvermögen zu einer Aufhebung eines Beitragsbescheides geführt hat“, so bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus, der an allen Verfahren als Beistand beteiligt war.
Boeddinghaus weist daraufhin, dass mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München aus Sicht des bffk alle Beitragsbescheide der IHK München für das Jahr 2015 rechtswidrig sind, wenn die IHK zuvor keinen neuen Haushalt mit niedrigeren Beiträgen beschließt. “Jetzt wird es endlich Zeit, dass die Rechtsaufsicht eingreift”, fordert Boeddinghaus. Es sei ein Unding, dass schwer arbeitende IHK-Mitglieder vor Gericht ziehen müssten, während die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium im Dornröschenschlaf liege.
Nach Ansicht des bffk muss die IHK nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes nun mehr als 40 Millionen Euro an die Mitglieder rückerstatten, die diese in den letzten Jahren in die überflüssigen Sparstrümpfe der IHK zahlen mussten. Die beiden größten Posten sind dabei die Baurücklage für ein Bildungszentrum in Höhe von mehr als 11 Millionen Euro und ein Gewinnvortrag ohne ausreichende Zweckbindung von mehr als 30 Millionen Euro. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die IHK immer noch eine Rücklage für das Bildungszentrum vorhält, obwohl die Vollversammlung bereits im März 2011 beschlossen hatte, das Projekt vorerst zu stoppen. Dass weder die Rechnungsprüfung noch die Rechtsaufsicht gegen die Bildung einer solchen Rücklage eingeschritten sind, belegt aus Sicht des bffk die fehlende Kontrolle der IHK-Finanzen durch unabhängige Dritte.
Da der IHK-Haushalt und die Beitragsveranlagung für das Jahr 2015 auf der Grundlage der Schonung der Baurücklage für das Bildungszentrum und des unverändert hohen Gewinnvortrages kalkuliert wurden, muss nach Ansicht des bffk die IHK nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nun einen neuen Haushalt für das Jahr 2015 mit deutlich niedrigeren Beiträgen beschließen. “Hier ist jetzt eben das Wirtschaftsministerium als Rechtsaufsicht gefragt”, verdeutlicht Boeddinghaus. Sollten sowohl die IHK als auch das Wirtschaftsministerium untätig bleiben, empfiehlt der bffk allen IHK-Mitgliedern im Bezirk der IHK München und Oberbayern gegen die Beitragsbescheide des Jahres 2015 juristisch vorzugehen. (M 16 K 13.2277)

Quelle: www.bffk.de/files/pm21012015.pdf